Nach dem Unfall – Wie weiter?

  • Nehmen Sie nicht übereilt Regulierungsangebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung an! Diese teilt nicht freiwillig mit, was Ihnen wirklich alles zusteht.
  • Sie haben das Recht, sich bei der Regulierung Ihrer Schadenersatzansprüche von einem Anwalt Ihrer Wahl beraten und vertreten zu lassen. Selbst wenn es sich scheinbar nur um eine Bagatelle handelt!
  • Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners einschüchtern und treffen Sie keine Vereinbarungen über die Beauftragung einer bestimmten Werkstatt oder die Wahl des Gutachters!
  • Erteilen Sie keine unbedachten Gutachten- und Reparaturaufträge, nehmen Sie nicht das erstbeste Mietwagenangebot an, prüfen Sie, ob Sie überhaupt unbedingt einen Mietwagen benötigen! Sonst können Ihnen unnötige Kosten entstehen, welche Ihnen nicht ersetzt werden.

Suchen Sie alsbald einen Verkehrsanwalt auf! So erfahren Sie beispielsweise,

  • ob Sie mit vollem Schadenersatz rechnen können oder die Anrechnung eines Mitverschuldens droht,
  • ob ein Gutachten eingeholt werden sollte,
  • ob Sie trotz wirtschaftlichen Totalschadens das Fahrzeug reparieren lassen können.
Meine Kontaktdaten finden sie hier ⇒